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Abfallkalender 2012.pdf (2.33 MB) Direktlink Abfallentsorgungsgebühren Direktlink Sperrmüll Direktlink Grünschnitt Direktlink Altpapier Direktlink Gelber Sack Direktlink Altglas Direktlink Schadstoffhaltige Abfälle
Abfallbehälter
1) Die Gemeinde bestimmt nach Maßgabe einer geordneten Abfallentsorgung sowie betrieblicher Erfordernisse und unter Berücksichtigung bestehender Erfahrungswerte über die Anzahl der aufzustellenden Restmüllbehälter. 2) Die Gemeinde stellt für jeden Haushalt mindestens einen 80 Liter Restabfallbehälter und eine 240 Liter Papiertonne zur Verfügung. Ausnahme: Bildung von Abfallgemeinschaften 3) Auf Antrag können mehrere Anschlusspflichtige auf dem gleichen oder unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken mit insgesamt bis zu 6 Personen eine Abfallgemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung von Abfallbehältern bilden. 4) Wird festgestellt, dass die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen und sind zusätzliche Abfallbehälter nicht beantragt worden, so haben die Anschlusspflichtigen nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die erforderlichen Abfallbehälter aufzustellen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, so haben sie die Aufstellung der Abfallbehälter durch die Gemeinde zu dulden und entsprechende Gebühren zu entrichten. Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende Abfallbehälter entsprechend der Vorgaben des § 13 der Satzung zugelassen:
- Restmüllbehälter (graue Tonne) mit einem Fassungsvermögen von 80 l
- Restmüllbehälter (graue Tonne) mit einem Fassungsvermögen von 120 l
- Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l
- Wertstoffsäcke (gelbe Säcke) mit einem Fassungsvermögen von 90 l
- Bioabfallbehälter (braune Tonne) mit einem Fassungsvermögen von 120 l
- Altpapierbehälter (blaue Tonne) mit einem Fassungsvermögen von 240 l
Abfallentsorgungsgebühren
- generell vierzehntägliche Leerung
- Grundgebühr 80 bzw. 120 Liter Tonne: 51,79 EUR
- Grundgebühr Abfallgemeinschaft 80 bzw 120 Liter Tonne: 50,43 EUR
- Grundgebühr 1.100 Liter Restmüllcontainer: 90,63 EUR
- Gewichtsgebühr für 1kg Restabfall: 0,24 EUR
- Gewichtsgebühr für 1kg Bioabfall: 0,12 EUR
- 2 Wertmarken zu je 3,00 m³ für Grünschnitt oder Sperrmüll sind in der Grundgebühr enthalten (alternativ 6 Anlieferungswertmarken á 0,5 m³ für Grünschnitt und 2 Anlieferungswertmarken á 2,00 m³ für Sperrmüll zur Selbstanlieferung). Weitere Entsorgungsmarken für Grünschnitt/Sperrmüll kosten 20,00 € / m³
Sperrgut
Alle Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen, sind Sperrgut. Wohnungsauflösungen sind kein Sperrmüll. Bitte beachten Sie, dass Holz und Sperrmüll getrennt bereitgestellt werden muss. Die Abholung erfolgt am gleichen Tag. Kleinmaterial in Kisten, Kartons oder Tüten gehört nicht zum Sperrgut. Je angemeldetes Restmüllgefäß erhalten Sie 2 Wertmarken zu je 3 m³. Diese Marken können Sie sowohl zur Entsorgung von Sperrmüll als auch für Grünschnitt verwenden. Die Abfuhr von Sperrmüll erfolgt 4 mal im Jahr quartalsmittig. Füllen Sie bitte bei Bedarf eine Abrufkarte aus und senden diese, mit den Wertmarken versehen, 10 Tage vor den im Abfallkalender angegebenen Terminen an die Firma Schönmackers. Das Entsorgungsunternehmen teilt Ihnen dann den Abholtermin mit.
Grünschnitt
Grünabfälle werden Ende März / Anfang April und im November abgeholt. Benutzen Sie eine Abrufkarte und senden Sie diese mit den Wertmarken an die Firma Schönmackers. Die Anmeldungen müssen spätestens 10 Tage vor den Sammelterminen bei dem Entsorgungsunternehmen eingehen, um Ihnen den Abholtermin mitteilen zu können. Grünabfälle müssen in offenen, leerbaren Behältnissen, Papiersäcken bzw. mit Kordel gebündelt bereitgestellt werden. Sofern Sie Baumstubben und Stämme zur Abfuhr bereitstellen, dürfen diese eine Länge von 1 Meter und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Bitte achten Sie darauf, dass jedes Bündel Grünschnitt das maximale Gewicht von 25 kg nicht überschreitet. Heckenschnitt ist in offenen, leerbaren Behältern oder Säcken so an den Straßenrand zu legen, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Rodungsmaterial ist kein Grünschnitt! Rasenschnitt und Laub gehören nicht zum Grünschnitt, sondern in die Biotonne.
Eigenanlieferungvon Sperrmüll und Grünschnitt
Es besteht die Möglichkeit, Sperrmüll bis 4 m³ auf der Umschlaganlage in Birgden-Hanbusch (Telefon 02454 - 6133) montags bis freitags von 07.00 Uhr - 17.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr selbst anzuliefern Grünabfälle können Sie auf dem Recyclinghof der Firma Schönmackers in Geilenkirchen-Niederheid (Telefon: 02451- 48205 - 25) montags bis freitags von 08.00 Uhr - 17.30 Uhr und samstags von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr und der Deponie der Firma Schlun zwischen Breberen und Saeffelen montags bis donnerstags von 07.00 Uhr - 16.30 Uhr freitags von 07.00 Uhr - 15.30 Uhr und samstags von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr anliefern. Für die Eigenanlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt müssen Sie die beiden 3 m³ Marken gegen 6 Wertmarken für Grünabfälle zu je 0,5 m³ und 2 Wertmarken für Sperrmüll zu je 2 m³ bei der Gemeindeverwaltung tauschen. Zur Grünschnitt- bzw. Sperrmüllanmeldung können Sie auch den Online-Service auf der Internetseite der Gemeinde (www.gangelt.de) nutzen.
Altpapier
Hierzu zählen alle Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, wie z.B. Kataloge, Zeitschriften, Waschmittelkartons, Papiertüten. Nicht zum Altpapier gehören unter anderem Fotos, Tapeten, Zementsäcke, Kohlepapier etc. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender!
Leichtstoffe - Gelber Sack:
Das Einsammeln von Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier oder Glas sind, erfolgt im Auftrag der Dualen Systeme durch die Firma Schönmackers. Kaputtes Kinderspielzeug, Eimer, Wäschekörbe und Schüsseln aus Plastik sowie Restabfall und Bioabfälle gehöhren zum Restabfall. Erkennbar falsch befüllte Säcke werden bei der Sammlung nicht mitgenommen. Gegen Vorlage einer Abholkarte erhalten Sie jeweils eine Rolle gelber Säcke (=13 Stück) an den Ausgabestellen:
Lottoannahme Ursula Schroeder Heinrich-Josef-Otten-Str. 10 52538 Gangelt Tel. (02454) 1032 |
Kiosk Birgden Heike Kluge Bahnhofstr. 8 52538 Gangelt-Birgden Tel.: (02454) 938476 |
Weitere Abholkarten für Gelbe Säcke erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 0800 -888 43 73 (gebührenfrei)
Altglas:
Flaschenglas, getrennt nach Farben, gehört in die Glascontainer. Kein Fensterglas, kein Keramik.
Schadstoffhaltige Abfälle:
Alle schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen wie Farben, Lacke, Säuren, können auf der Umschlaganlage Gangelt-Hanbusch (Telefon 02454 - 6133) montags bis freitags von 07.00 Uhr - 17.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr abgegeben werden. Altöl muss von den Vertreibern (z.B. Tankstellen, Supermarkt) in der Menge, die Sie eingekauft haben, kostenlos zurückgenommen werden. Bewahren Sie sicherheitshalber den Kassenzettel oder andere Belege auf, um bei der späteren Rückgabe Problem zu vermeiden. Batterien können auch an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Arzneimittel sind als Restmüll zu entsorgen.
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