Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz. Bewohnerparkausweise Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre). Antrag Bewohnerparkausweis Halterbescheinigung
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.
Ein Schiedsmann führt Schlichtungsgespräche in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafsachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede und Bedrohung. Kontaktdaten der Schiedsmänner Herr Wolfgang Heinrichs Starzend 68 52538 Gangelt Tel. 02454-6802 Herr Rolf Marohn Ganterheide 3 52538 Gangelt Tel. 02454-2802 oder 0151/58743649 Termine nach Vereinbarung
Für das Anbringen von Plakaten jeglicher Art im öffentlichen Straßenraum ist eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag kann formlos schriftlich, oder per E-Mail an gestellt werden.Das Anbringen von Plakaten darf nur mit Genehmigung und unter Beachtung der beigefügten Hinweise für die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum erfolgen. Hinweis Plakatierung