Grundsicherung Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Grundsicherung - Antrag Grundsicherung - Mietbescheinigung Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen Grundsicherung - Überprüfungsbogen Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten. Hilfe zum Lebensunterhalt - Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Mietbescheinigung Hilfe zum Lebensunterhalt - erforderliche Unterlagen Hilfe zur Pflege Übernahme ungedeckter Heimkosten Hilfe zur Pflege - Informationsschreiben Heimkosten Hilfe zur Pflege - Antrag Heimkosten Leistungen der ambulanten Pflege Hilfe zur Pflege - Informationsschreiben ambulant Hilfe zur Pflege - Antrag ambulant
Die Gemeinde sichert den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Personen, die ihr von der Bezirksregierung Köln zugewiesen werden. Alle Leistungen müssen schriftlich oder persönlich beantragt werden. Asylbewerber erhalten neben der laufenden Hilfe bei akuten Erkrankungen auch Krankenhilfe. Asylbewerber werden in von der Gemeinde betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht. Personen mit Bleiberecht können eigenen Wohnraum beziehen. Wenn Sie Interesse an der Vermietung Ihrer Immobilie haben, dann setzen Sie sich bitte mit Herrn Heutz in Verbindung.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Menschen mit geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete erhalten. Einen Lastenzuschuss können Eigentümer eines selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Ein anonymer Wohngeldrechner steht Ihnen auf der Internetseite » http://wohngeldrechner.nrw.de zur Verfügung. Über den folgenden Link können Sie Ihren Wohngeldantrag online stellen: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO Merkblatt/Antrag Wohngeld Merkblatt/Antrag Lastenzuschuss Antrag Lastenzuschuss
Für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg zuständig.Den Antragsvordruck erhalten Sie hier.