Schöffenwahl 2023

Mitreden kann jeder - entscheiden auch.

Bewerben Sie sich jetzt als Schöffe und urteilen Sie bei Straf- und Jugendstrafprozessen am Amts- oder Landgericht.

Hier haben Sie nicht nur die Wahl, hier treffen Sie die Entscheidung

Urteile ergehen „im Namen des Volkes“; sie sind Ausdruck der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am Rechtsprechungsprozess. Als Schöffin oder Schöffe üben Sie ehrenamtlich das Richteramt aus, denn bei Straf- und Jugendstrafprozessen am Amts- oder Landgericht urteilen neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch zwei Schöffinnen oder Schöffen.
Sie sind Mitglieder des Gerichts und in vollem Umfang bei fast allen Entscheidungen gleichberechtigt, zum Beispiel über Schuld oder Unschuld und beim Strafmaß. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung.

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 erfolgt jetzt bundesweit das Auswahlverfahren. Schöffinnen und Schöffen werden aus allen Bevölkerungs-, Alters- und Berufsgruppen ausgewählt. In unserer Gemeinde werden insgesamt 10 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Geilenkirchen und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Voraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber…
- die in der Gemeinde wohnen und
- am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
- deutsche Staatsangehörige sind und die
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Nicht zur Schöffin/ zum Schöffen gewählt werden darf:
- wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
- wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
- wer Religionsdiener ist.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Jetzt bewerben!
Hat dieses verantwortungsvolle Ehrenamt Ihr Interesse geweckt? Bis zum 31.05.2023 haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) zu bewerben. Ein Formular für die Bewerbung erhalten Sie hier oder im Rathaus, Burgstraße 10 in 52538 Gangelt.

Sollten Sie über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen, können Sie sich über nachfolgend Link ebenfalls für das Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen bewerben hier

Haben Sie Fragen zur Bewerbung, zum Wahlverfahren oder zu den grundsätzlichen Anforderungen an das Schöffenamt? Sind Sie sich unsicher wegen der Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt? Die Gemeindeverwaltung berät Sie gern. Melden Sie sich bei Herrn Martin Otto, Tel.: 02454/588-302 oder informieren Sie sich im Internet unter www.schoeffenwahl.de.