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      Guido Willems

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Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Geilenkirchen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02451/623-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

 

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.

 

  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

 

  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

 

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

 

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: HIER  

Ein weieteres Informationsvideo hat der Städte- und Gemeindebund für Sie unter folgendem Link veröffentlicht: INFOVIDEO

 

 

Mobiliar für Flüchtlinge gesucht

Nach wie vor suchen wir für unsere Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet Mobiliar. 
Besonders werden Tische, Stühle und Küchen benötigt. 
Sollten Sie Entsprechendes anbieten können, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit Frau Demirak unter 02454/588-305 oder Herrn Heutz unter 02454/588-306.

 

Serviceportal der Gemeinde Gangelt

In unserem Serviceportal stellen wir Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen online und rund um die Uhr zur Verfügung. 
Unser Angebot an Onlinedienstleistungen werden wir zukünftig kontinuierlich erweitern. 
Um unser Dienstleistungsangebot in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer einmaligen ANMELDUNG am Servicekonto.NRW.  
Durch Nutzung des Servicekonto.NRW ist die gesicherte Kommunikation mit der Verwaltung gewährleistet. Die Kontonutzung ist für Sie kostenlos.

Der Aufruf unseres Serviceportals erfolgt über den Link SERVICEPORTAL

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin telefonisch und persönlich vor Ort zur Verfügung.

 

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Kontakt

Burgstrasse 10
 
52538 Gangelt
+49 (0) 2454 588-0
+49 (0) 2454 2852

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 - 12:30
Dienstag
14:00 - 16:00
Donnerstag
14:00 - 17:30

Bürgerservice

Montag - Mittwoch
07:30 - 13:00
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Donnerstag
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Freitag
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