Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Geilenkirchen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02451/623-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: HIER Ein weieteres Informationsvideo hat der Städte- und Gemeindebund für Sie unter folgendem Link veröffentlicht: INFOVIDEO
Nach wie vor suchen wir für unsere Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet Mobiliar. Besonders werden Tische, Stühle und Küchen benötigt. Sollten Sie Entsprechendes anbieten können, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit Frau Demirak unter 02454/588-305 oder Herrn Heutz unter 02454/588-306.
In unserem Serviceportal stellen wir Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen online und rund um die Uhr zur Verfügung. Unser Angebot an Onlinedienstleistungen werden wir zukünftig kontinuierlich erweitern. Um unser Dienstleistungsangebot in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer einmaligen ANMELDUNG am Servicekonto.NRW. Durch Nutzung des Servicekonto.NRW ist die gesicherte Kommunikation mit der Verwaltung gewährleistet. Die Kontonutzung ist für Sie kostenlos.Der Aufruf unseres Serviceportals erfolgt über den Link SERVICEPORTAL
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin telefonisch und persönlich vor Ort zur Verfügung.