Gangelt Silhouette

Stand: 07.11.2019

Gemeinde Gangelt
Der Bürgermeister
Burgstraße 10
52538 Gangelt

Tel. 02454 / 588-0
Fax 02454 / 2852
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www.gangelt.de

Präambel

Das Leben im 21. Jahrhundert ist in großem Maße ohne Informations- und Kommunikationstechnik nicht mehr vorstellbar. Das Ziel der Gemeinde Gangelt, ihre Dienstleistungsaufgaben in effizienter und hoch qualitativer Form zu erbringen, erfordert in immer stärkerem Umfang den Einsatz von Informationstechnologie.

Dabei hängt der Erfolg der Arbeit für den Kunden und die Bürgerinnen und Bürger neben Aktualität und Verfügbarkeit ganz wesentlich von der Sicherheit der verwendeten Informationen ab. Das Fehlen von Sicherheit in der Informationsverarbeitung kann sowohl zu größeren materiellen aber auch immateriellen Schäden führen, denn die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibel auf mangelnde Datensicherheit.

So müssen nach dem aktuellen Recht Verstöße gegen das Datenschutzrecht bei besonders sensiblen, personenbezogenen Informationen gemeldet sowie die Betroffenen informiert werden. Datensicherheit gehört somit zu einem grundlegenden Bestandteil des Handelns der Gemeinde Gangelt als Organisation und damit auch zum Handeln jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters.

Durch die weltweite Vernetzung über das Internet, E-Government-Funktionen und die insgesamt zunehmende Digitalisierung in allen Verwaltungsbereichen nehmen die Gefahren und somit auch die Anforderungen an die Sicherheit weiter zu.

Geltungsbereich

Diese Sicherheitsleitlinie gilt für alle Beschäftigten der Gemeinde Gangelt sowie für alle Nichtbeschäftigten, die für die Gemeinde Gangelt tätig werden.

Verantwortung

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit. Sie/er unterstützt die Fortschreibung und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen in der Verwaltung.

Zur praktischen Durchführung dieser Aufgabe sowie zur Weiterentwicklung von notwendigen Konzepten und Richtlinien wird eine Informationssicherheitsbeauftragte / ein Informationssicherheitsbeauftragter bestellt und ein Informationssicherheitsteam gebildet.

Alle Beschäftigten und Nichtbeschäftigten sind verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und im Rahmen ihrer Tätigkeit in die Praxis umzusetzen. Die Beschäftigten melden Schwachstellen und Probleme ihrer / ihrem unmittelbaren Vorgesetzten.

Sicherheitsniveau bei der Gemeinde Gangelt

Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung ist ein Einsatz der Informationssicherheit unerlässlich. Das angestrebte Gesamtsicherheitsniveau wird in Anlehnung an den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als „Hoch“ eingestuft, da für das Sicherheitsniveau folgende Aussagen am ehesten zutreffen:

  • Der Schutz vertraulicher Informationen muss hohen gesetzlichen Anforderungen genügen und in sicherheitskritischen Bereichen stärker ausgeprägt sein.
  • Die Informationsverarbeitung muss korrekt sein, auftretende Fehler müssen erkennbar und vermeidbar sein.
  • In zentralen Bereichen der Gemeinde Gangelt laufen zeitkritische Vorgänge oder es werden dort Massenaufgaben wahrgenommen, die ohne IT-Einsatz nicht zu erledigen sind; es können nur kurze Ausfallzeiten toleriert werden.

Insgesamt gilt: Im Schadensfall tritt Handlungsunfähigkeit zentraler Bereiche der Gemeinde Gangelt ein; Schäden haben erhebliche Beeinträchtigungen der Gemeinde Gangelt selbst oder betroffener Dritter zur Folge.

Maßnahmen zur Strategie- und Zielerreichung

Diese Sicherheitsleitlinie bildet die Grundlage für den Umgang mit der Informationssicherheit bei der Gemeinde Gangelt; die hierfür festgelegten Prinzipien sind verbindlich. Dies hat zur Folge, dass die durch die Sicherheitsleitlinie aufgestellten Prinzipien, Ziele und Maßnahmen bei der Anwendung und Auslegung aller bereits bestehender datenschutzbezogenen Dienstanweisungen der Gemeinde Gangelt zu berücksichtigen sind und alle zukünftig neu aufgestellten Anweisungen auf der Sicherheitsleitlinie aufbauen müssen.

Zum Schutz der Daten und der Informationssicherheit werden folgende Ziele festgelegt:

  • Die Informationssicherheit wird in alle Geschäftsprozesse und Arbeitsabläufe einbezogen und integriert. Die dafür getroffenen Investitionen werden geschützt.
  • Im Schadensfall werden die Auswirkungen (materiell und immateriell) möglichst gering gehalten.
  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Richtlinien, Anweisungen und vertraglicher Verpflichtungen wird sichergestellt.
  • Vertrauliche Informationen und Daten sind zu schützen.
  • Die Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen ist zu beachten.
  • Der Dienstbetrieb ist jederzeit aufrecht zu erhalten.

Schutzziele für Daten und Systeme

Mit den nachfolgenden Schutzzielen, sowohl für personenbezogene Daten als auch für die relevanten Geschäftsinformationen, soll die Sicherheit der Informationsverarbeitung gewährleistet werden.

Verfügbarkeit

Alle benötigten Informationen müssen zeitgerecht für die Anwenderinnen und Anwender zur Verfügung stehen, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen und um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Gangelt sicherzustellen. Dafür ist die unbeeinträchtigte Funktion der verwendeten Systeme und der Zugriff auf die Daten notwendig.

Vertraulichkeit

Es muss sichergestellt sein, dass nur befugte Personen auf die im Rahmen der zu erledigenden Aufgaben notwendigen Informationen zugreifen können.

Integrität

Im Rahmen der Verarbeitung ist sicherzustellen, dass die Informationen unverfälscht, vollständig und aktuell bleiben. Es wird Vorsorge getroffen vor unberechtigter Manipulation oder Modifikation.

Strategien

Um das Erreichen und Einhalten der gesetzten Ziele zu gewährleisten, werden im Wesentlichen die folgenden Strategien verfolgt und in eigenen Konzepten und Richtlinien konkretisiert:

  • Die Beschäftigten werden geschult, informiert und sensibilisiert.
  • Es werden Vertraulichkeitserklärungen (ggf. mit Datenschutz gemeinsam) von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von externem Personal der Dienstleister und Handwerksbetriebe abgegeben.
  • Es werden in den IT-Verfahren, mit denen vertrauliche Daten verwaltet werden, verschlüsselte Datenübertragungswege angestrebt.
  • Es wird eine automatisierte, geregelte Datensicherungslösung angestrebt und ein Datensicherungskonzept erarbeitet.
  • Auf allen Rechnern wird ein Viren- (Malware-)schutzprogramm eingesetzt. Näheres wird in einem Virenschutzkonzept festgelegt.
  • Im Rahmen des Gebäudeschutzes werden zentrale Systeme in entsprechend abgesicherten Räumen untergebracht.
  • Die Prinzipien der Informationssicherheit werden in alle Arbeitsabläufe und Prozesse und Dienstrecht integriert und angewandt.

Durchsetzung

Verstöße gegen diese Leitlinie und die auf ihr basierenden Richt- und Leitlinien sowie Dienstanweisungen können dienstliche, disziplinarische oder strafrechtliche Folgen haben.

Fortschreibung

Die Sicherheitsleitlinie wird durch die/den Informationssicherheitsbeauftragte/n und das Sicherheitsteam der Gemeinde Gangelt fortgeführt und auf Notwendigkeiten der Anpassung geprüft. Die Prüfung erfolgt regelmäßig oder aus aktuellem Anlass, zum Beispiel wegen gesetzlicher Änderungen, systembedingter Änderungen oder baulicher Änderungen.

Inkrafttreten

Die Sicherheitsleitlinie tritt am 01.12.2019 in Kraft.

Gangelt, den 12.11.2019

Der Bürgermeister

Stand: 07.11.2019