Jeder Besucher, der ein Tagesticket kaufen möchte, kann dies nur noch Online über den neuen Ticket-Shop buchen. Eine Tageskasse wird es nicht mehr geben.
Hier sehen Sie die momentane Auslastung unseres Freibads (Webcam).
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Geilenkirchen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02451/623-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: HIER Ein weieteres Informationsvideo hat der Städte- und Gemeindebund für Sie unter folgendem Link veröffentlicht: INFOVIDEO
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Mai 2022 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen bei der Ermittlung der Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil ist von landesweiter Bedeutung und betrifft auch die Abwassergebühren der Gemeinde Gangelt.
Das Gericht hält heute nur noch einen Zins für begründbar, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ergibt. Bisher war es ein Zeitraum von 50 Jahren. Hierdurch sinkt der Zins ganz erheblich, was zu einer Verringerung der Abwassergebühren führen wird.
Die Gemeinde Gangelt wird ihre Abwassergebühren aufgrund des Urteils und auf Basis der geltenden Rechtslage neu kalkulieren. Die Gebühren ändern sich dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die Überzahlung wird mit dem Abgabenbescheid 2023 erstattet. Ein Antrag auf die Neufestsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie die geänderten Dienstzeiten unseres Bauhofes in den Sommermonaten.
Vom 15.Juni bis 31.August 2022 erreichen Sie den Bauhof unter den bekannten Kontakdaten montags bis donnerstags von 6:30 Uhr - 15:30 Uhr sowie freitags von 6:30 Uhr bis 11:30 Uhr.